Voraussetzungen: Assistant Instructor und mehr als 300 TG Praxis.
Generell muss der Tauchlehrer-Anwärter zuerst Erfahrung (Kurs + Praxis) in dem Tauchfachbereich haben, in welchem er seine Lehrtätigkeit ausüben möchte. Die Ausbildung setzt sich aus den allgemeinen Führungs- (Dive Supervisor) und Lehrfähigkeiten (Assistent, Instructor) und aus den Bereichsfachwissen (Spezialkurse
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Best.Nr.: Pro003
NSC
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